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Unsere Webseite

W3c Logos
Das E-Government-Gesetzes BGBI. I 10/2004 verlangt im § 1 Abs 3, dass mit 1. Jänner 2008 behördliche Webauftritte barrierefrei gestaltet sein müssen. Webseiten sind dann barrierefrei wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Die Gemeinde Antau hat daher die Gestaltung der Webseite an die geforderten Richtlinien angepaßt.

Die WAI Richtlinien

Die Anforderungen wurden vom internationalen W3C-Konsortium festgelegt. WAI ist eine Initiative des W3C, die sich ausschließlich den Standards der Barrierefreiheit widmet. Man unterscheidet zwischen drei Konformitätsstufen, die insgesamt ein Höchstmaß an Barrierefreiheit gewährleisten sollen (A, AA, AAA)

Die Mindestanforderung für kommunale Webauftritte ist die WAI-A-Priorität und muß erfüllt werden. (AA und AAA sind empfohlen)

Die wichtigsten Merkmale unserer neuen Webseite sind:

  • Technischer Aufbau W3C konform
    XHTML und CSS geprüfte Programmierung als Voraussetzung für Screenreader (Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen)
  • Trennung zwischen Inhalt und Layout
  • Die Schriftgröße ist frei veränderbar
    Mit den – ganz oben auf unserer Seite – Symbolen zur Vergrößerung und Verkleinerung kann die Schriftgröße individuell eingestellt werden. Weiters kann die Schriftgröße im Webbrowser eingestellt werden. In modernen Browsern mit der Tastenkombination Strg + für größer, Strg - für kleiner und strg 0 für Standardgröße. In den älteren Webbrowsern unter Ansicht - Schriftgrad. 
  • Bilder und Grafiken sind mit einem Alternativtext versehen um sehbehinderte Menschen zu unterstützen
  • Hilfsmittel für Erleichterte Navigation - Sitemap, Glossar, Suche
  • Das Seitenlayout paßt sich automatisch an die Bildschirmauflösung an
  • Navigationsunterstützung für Tasten
    Mit der Tabulatortaste direkt in Menüs und Inhalt springen

Die Internet-Richtlinien (Policy) der Gemeinde Antau


Domain-Policy (Domänen-Richtlinien)

Auch die Domain-Policy ist in den E-Government Richtlinien festgelegt und besagt, dass die Webauftritte von öffentlichen Verwaltungen vereinheitlicht innerhalb der Domäne gv.at zu erfolgen hat. Daher ist die Web-Seite der Gemeinde Antau nun unter www.antau.gv.at erreichbar.

Email-Policy (Email-Richtlinien)

Die Email-Policy vereinheitlicht die Email-Adressen der öffentlichen Verwaltung und wurde von der Gemeinde Antau ebenfalls umgesetzt. Alle Mitarbeiter sind jetzt auch mit vorname.nachname@antau.gv.at erreichbar. Die allgemeine Email-Adresse der Gemeinde Antau lautet post@antau.gv.at.

Dokumentenformate und Transfer-Policy (Richtlinien für Datenübermittlung)

Mit dieser Richtlinie werden die Dateiformate festgelegt die die Gemeinde Antau auf der Webseite zum Download bereit stellt. Weiters gelten diese Dateiformate auch für die Übermittlung - per Email oder bei der Verwendung der bereitgestellten Online-Formulare als Anhang - an die Gemeinde Antau.

Dateiformate für die elektronische Kommunikation: .pdf , .doc und .rtf
Bitte beachten, dass andere Dateiformate nicht zulässig sind.

Sonstiges

Für interessierte Besucher haben wir noch diverse Links angegeben die wir selbst zur Validierung der WEB-Seite benutzen.

CSS Überprüfung Externer Link http://jigsaw.w3.org/css-validator/check/refrerer

XHTML Überprüfung Externer Link http://validator.w3.org/check?uri=referer oder Externer Link http://www.htmlhelp.com/tools/validator/

WAI Überprüfung Externer Link http://checker.atrc.utoronto.ca/servlet/Checkacc?file=http%3A%2F%2Fwww.antau.gv.at%2F