E-Mail-Policy der Gemeinde Antau

Nachfolgende Informationen geben Aufschluss über die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Antau.

Schriftliche Anträge können per E-Mail an die offizielle E-Mail Postadresse der Gemeinde Antau (post@antau.bgld.gv.at) rechtsverbindlich eingebracht werden. Weiters besteht die Möglichkeit der Nutzung eines elektronischen Formulars. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Antau umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen einsetzt, um eine sichere elektronische Kommunikation zu gewährleisten.

Um diesen Sicherheitsstandard zu erhalten berücksichtigen Sie bei Ihrem Einbringen bitte folgende Richtlinien:

Führen Sie einen aussagekräftigen und sinnvollen Betreff an
Schreiben Sie den Inhalt in den Mailtext. Sollten Attachments notwendig sein, achten Sie darauf, dass nur folgende Dateiformate akzeptiert werden können:

DateiartDateiformatDateikürzel
TextASCII*.txt
DokumentPDF*.pdf
 RTF*.rtf
  *.doc / *.docx
 MS Office Excel
(bis Version 2007)
*.xls / *.xlsx
GrafikGIF*.gif
 JPEG*.jpg / *.jpeg
 BMP*.bmp
HTMLHTML*.htm / *.html
KompressionZIP*.zip
  • E-Mails, welche mit Viren verseucht, verschlüsselt oder durch Passwörter geschützt werden, werden nicht akzeptiert.
  • Die Größe der E-Mail inkl. aller Attachements darf 10 MB nicht überschreiten.
  • E-Mails, welche gleichzeitig an mehr als 30 Adressaten versendet werden, werden ebenfalls nicht akzeptiert.
  • E-Mails von Providern, die auf der internationalen "Black List" aufscheinen, werden nicht entgegengenommen. Weiters werden durch "Greylisting" E-Mails temporär abgewiesen, d.h. sind IP-Adresse des abgesenden Mailservers, die E-Mailadresse des E-Mail-Senders sowie die E-Mail-Adresse des E-Mail-Empfängers unbekannt, dann wird ein erster Zustellversuch abgeblockt. Wird die Zustellung später nochmals mit derselben Kombination versenden, wird die E-Mail akzeptiert.
  • Sollte eine E-Mail diesen Richtlinien nicht entsprechen, wird diese nicht akzeptiert. Es erfolgt keine Verständigung an den Absender der E-Mail.

Neben diesen Unsicherheiten bei der Übermittlung selbst, können E-Mails auch „abgefangen“ und von Unbefugten eingesehen werden, ohne dass dies der Absender oder die Gemeinde bemerkt. Daher empfehlen wir die Verwendung eines der auf der Homepage im Bereich „Services" angebotenen fachspezifischen Formulare bzw. bei Fehlen eines solchen das allgemeine Formular für elektronisches Anbringen. Aus Sicherheitsgründen wird daher die Verwendung eines solchen Formulars empfohlen.

Sollte es aufgrund von Rechtsvorschriften notwendig sein, die Identität eines Antragsstellers nachzuweisen und keine sichere digitale Signierung möglich sein, so muss der Antragssteller innerhalb einer gesetzlichen Frist eine eigenhändige Unterschrift abgeben.