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Checkliste Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige.
Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige.
Thema
Detailinformationen
Erledigt
Aufenthaltstitel
Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich
länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen
, benötigen grundsätzlich einen
Aufenthaltstitel
.
Der Aufenthaltstitel muss im Regelfall
vor der Einreise
bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden.
Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Aufenthaltstitel vorgewiesen werden.
gültiger Reisepass
Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger
Reisepass
vorgewiesen werden.
Visum
Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige grundsätzlich ein
Visum
.
Verständigung der Behörden im Herkunftsland
Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule
etc.
) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.
Letzte Aktualisierung:
12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion
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