Erstellung eines Örtliches Entwicklungskonzept gestartet

Gemäß § 29 Absatz 1 Bgld. Raumplanungsgesetzes 2019, LGBl.Nr. 49/2019 in der geltenden Fassung wird kundgemacht, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2023 einstimmig beschlossen hat, dass die Gemeinde Antau die Absicht zur Aufstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes hat bzw. die Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes geplant ist.